Die Politik hat in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein vor einiger Zeit neue Hochschulgesetze erlassen und darin mit der Abschaffung der Anwesenheitspflicht in vielen Veranstaltungen für große Unruhe unter den Professoren und den Studierenden gesorgt. Es ist schon höchst bemerkenswert, dass sich Landesregierungen direkt darum sorgen, ob Studierende in Lehrveranstaltungen anwesend sein müssen, und dies zum Anlass nehmen, gesetzgeberisch tätig zu werden. Die Professoren bedauern, dass man nun Studierende nicht mehr zu bestimmten Lehrveranstaltungen „zwingen“ könne und mithin das Leistungsniveau noch weiter absinken würde. Selbstverständlich ist dies schon seit Jahren, wenn nicht sogar seit Jahrzehnten der Fall, aber jetzt ginge wirklich alles den Bach runter. Die Studierenden wiederum können gar nicht verstehen, dass es dann trotzdem noch die Pflicht gibt, an diversen Veranstaltungen teilzunehmen. Die gerade per Gesetz gewonnene Freiheit möchte man nicht mehr aufgeben und daher pochen die studentischen Vertreter mit allem Nachdruck auf eine generelle Aufhebung der Anwesenheitspflicht. Beide Haltungen sind bei genauerer Betrachtung völlig unverständlich, denn es hat sich eigentlich überhaupt nichts geändert! Schon gar nicht war es nötig, dass sich hier Ministerien direkt in den Lehrbetrieb von Universitäten einmischen. Als ob es sonst keine Probleme gäbe …