Wenn ein Forscher immer wieder den Kopf von Affen aufschneidet, mehrere Elektroden in ihr Gehirn steckt, sie wieder zunäht und danach beobachtet – darf er das noch mit der Forschungsfreiheit begründen? Und dürfen Tierschützer einen solchen Wissenschaftler derart diffamieren, dass er vorübergehend Polizeischutz braucht? Ein Fall in Norddeutschland, der sich in der jüngeren Vergangenheit immer mehr zugespitzt hat, zeigt je nach Lesart die Grenzen der Forschungsfreiheit auf oder ihre Bedeutsamkeit.
Als der Hirnforscher Andreas Kreiter 1997 vom Frankfurter Max-Planck-Institut für Hirnforschung an die Universität Bremen wechselt, hat er in Forscherkreisen bereits einen guten Ruf, der vor allem auf den Erkenntnissen fußt, die er aus Experimenten mit Makaken gewonnen hatte, einer Primatenart. Diese Tierversuche bringen ihm an anderer Stelle aber auch einen ausgesprochen schlechten Ruf ein. Die Biologin Silke Strittmatter von der Vereinigung „Ärzte gegen Tierversuche“ etwa hält die Versuche nicht nur für grausam, sondern bezweifelt auch, dass sie von großem Nutzen für die Forschung sind: „Experimente mit Tieren bringen nachweislich keine klinisch relevanten Erkenntnisse.“ Die Irrtümer, die durch falsche Rückschlüsse entstehen können, seien mitunter sogar lebensgefährlich. „Lipobay stellte sich in Tierversuchen als sicher und wirksam heraus, bei Menschen gab es zahlreiche Todesfälle. Umgekehrt wäre uns Penicillin, das ohne Tierversuche entdeckt wurde, vorenthalten worden, wenn man sich auf Tierversuche verlassen hätte – gab es hier doch teilweise tödliche Nebenwirkungen“, so Strittmatter.