Umweltschützer wollen das sogenannte Fracking in Deutschland komplett verbieten – wie ist das mit der im Grundgesetz verankerten Forschungsfreiheit vereinbar, auf die sich wiederum Wissenschaftler in Deutschland berufen?
Krautzberger: Hier geht es nicht nur um die grundgesetzlich verbürgte Forschungsfreiheit. Beim Fracking will man ja an Gas- und Ölvorkommen herankommen, die in Gesteinsschichten gebunden sind. Dazu wird in diese Schichten ein Gemisch aus Wasser, Sand und eben einem kleinen Teil Chemikalien gepumpt. Bei diesen Chemikalien befürchtet man, dass sie ins Grundwasser gelangen und auch beim Menschen zu Gesundheitsschäden führen.
Das ist aber noch nicht erwiesen.
Krautzberger: Nein, das ist es nicht in jedem konkreten Fall. Aber es ist eine von mehreren offenen Fragen, die die Umweltauswirkungen von Fracking betreffen, und mehr als ein bloßer Verdacht. Wir haben viele Gutachten dazu auswerten lassen. Und man kann sagen, dass die Anwendung von Fracking mit Risiken für Gesundheit und Umwelt verbunden ist. Deshalb ist es klar und nachvollziehbar, dass Umweltschützer Fracking vollständig verbieten wollen. Doch die Wissenschaft sollte die Gelegenheit bekommen, das Ganze zu erforschen und die Gefahren zu evaluieren. Die Forschungsfreiheit ist ein verfassungsrechtlich geschütztes Grundrecht. Für ein Forschungsverbot braucht es schon sehr gewichtige Gründe.
Wie sollen diese gegensätzlichen Haltungen in Einklang gebracht werden?
Krautzberger: Der vorliegende Gesetzentwurf versucht, alle Seiten zu berücksichtigen. Er stellt eine Art lernendes Gesetz dar.