Das Forschungsdatengesetz (FDG) wird einen neuen rechtlichen Rahmen schaffen, der es voraussichtlich ermöglicht, Daten der öffentlichen Hand sowohl in der öffentlichen als auch in der privaten Forschung zu erhalten und zu nutzen. Datasharing bietet dabei erhebliche Vorteile: Es fördert Innovation durch den Austausch von Wissen und Ressourcen, verbessert die Qualität der Forschung durch Zugang zu umfassenderen Datensätzen und unterstützt das Policy Learning, was wiederum zu smarter Regulierung und positiven wirtschaftlichen Effekten führen kann.
Am 11. März 2024 präsentierte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ein Eckpunktepapier, das erstmalig Anhaltspunkte zur Ausgestaltung des geplanten Forschungsdatengesetzes enthält. Darin sind Ansätze für datenschutzkonformen Datenzugang und -nutzung, Abbau rechtlicher und technischer Hindernisse sowie eine verstärkte Datenbereitstellung durch die öffentliche Hand enthalten.
Als Mantelgesetz soll das FDG die vorhandene Gesetzeslandschaft harmonisieren, um öffentlichen und privaten Forschungsprojekten einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu öffentlichen Daten zu ermöglichen. Zudem sollen Infrastrukturen dazu beitragen, Forschungskooperationen zu intensivieren und freiwillige Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft anzuregen.
Noch vor der Sommerpause 2024 wird ein Referentenentwurf erwartet, der die Forderungen der beteiligten Ressorts mit den Zielen des Gesetzes abgleicht. Nach erfolgreicher Abstimmung soll dieser Entwurf bis zum Jahresende an das Bundeskabinett weitergeleitet werden, um anschließend das parlamentarische Verfahren einzuleiten.
Das im Juni 2024 veröffentlichte Discussion Paper nimmt das geplante Forschungsdatengesetz unter die Lupe und beleuchtet die Perspektiven für Wissenschaft und Wirtschaft. Der Stifterverband begleitet den Prozess insbesondere mit der Initiative "Data-Group Business 2 Science", deren Ziel es ist, den Datenaustausch zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zu stärken, um mehr Innovationen für die Gesellschaft voranzubringen. Mehr als 100 Organisationen haben sich daran bislang beteiligt. Neben zahlreichen Hintergrundgesprächen, der Sammlung von Anwendungsfällen und verschiedenen Veranstaltungen haben auch repräsentative Erhebungen von Hochschulleitungen stattgefunden. Diese zeigen, wie groß die Chancen von neuen Datenzugängen für die Forschung gesehen werden, und betonen gleichzeitig die Freiwilligkeit, die einem solchen Datenaustausch zugrunde liegen muss.
DIE LEARNINGS IM ÜBERBLICK
leitet das Handlungsfeld "Kollaborative Forschung & Innovation" und das Fokusthema "MINT-Lücke schließen".
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ist Referentin für Foschungs- und
Innovationspolitik im Bereich
"Programm und Förderung".
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