Institutionelle Rahmenbedingungen und Organisationsstrukturen verbessern

Masterplan: Lehrkräftebildung neu gestalten

 

Eines der zentralen Probleme der Lehrkräftebildung ist ihre Fragmentierung: in die verschiedenen Ausbildungsbereiche (Fachwissenschaften, Fachdidaktiken, Bildungswissenschaften und Praxisphasen) sowie in verschiedene Ausbildungsphasen (Studium, Referendariat, Fortbildung). Für jedes dieser Bereiche und Phasen sind unterschiedliche Organisationen beziehungsweise Organisationseinheiten verantwortlich – und in 15 der 16 Bundesländer sogar zwei verschiedene Ministerien (Wissenschafts- und Bildungsministerium). 

Es gibt keine Lehrkräftebildung "aus einem Guss"; eine phasenübergreifende Kooperation ist keineswegs selbstverständlich und aufgrund der unterschiedlichen Organisationslogiken auch für alle Beteiligten sehr herausfordernd. In den – in aller Regel disziplinär organisierten – Universitäten hat die Lehrkräftebildung, die quer zu den Disziplinen liegt, zumeist nicht die Bedeutung und den Stellenwert, den sie aus gesellschaftlicher Sicht haben müsste. Die Zentren für Lehrerbildung beziehungsweise Schools of Education, die eingerichtet wurden, um einen zentralen und identitätsstiftenden Ort für die Lehrkräftebildung in den Universitäten zu schaffen, sind bisher zum allergrößten Teil nicht so aufgestellt, dass sie diesem Anspruch gerecht werden könnten. Bislang gibt es für die Lehrkräftebildung weder in den Universitäten noch organisations- und phasenübergreifend eine wirkungsvolle Instanz, die jenseits von Partikularinteressen die Anforderungen an eine qualitätsvolle Lehrkräftebildung formuliert.
 

Folgende Maßnahmen sind dafür geeignet:

verantwortlich für die Umsetzung:

47. Lehrkräftebildung einen prominenten Platz in Universitätsprofil und Universitätsstrategie zuweisen
Einige Universitäten bekennen sich in ihrem Leitbild/Mission Statement explizit zu ihrer Verantwortung für die Lehrkräftebildung und formulieren (in ihren Struktur- und Entwicklungsplänen) strategische Ziele. Wünschenswert ist, dass diese nicht isoliert neben anderen strategischen Zielen stehen, sondern aus der übergeordneten Universitätsstrategie abgeleitet werden.

Universitätsleitungen

48. Lehrkräftebildung als Leitungsaufgabe von Universitäten wahrnehmen und nach innen und außen sichtbar machen, idealerweise durch ein explizites Ressort

Universitätspräsidentinnen und -präsidenten,
Universitätsrektorinnen und -rektoren,
Universitätssenate

49. Beteiligung der Zentren für Lehrkräftebildung/Schools of Education um die Beteiligung an allen Berufungsverfahren, die für die Lehramtsstudiengänge relevant sind (einschließlich der fachwissenschaftlichen Professuren, die Lehrveranstaltungen für die Lehramtsstudiengänge anbieten) in den gesetzlichen Aufgabenkatalog aufnehmen 

Wissenschaftsministerien der Länder

50. Wissenschaftliche Leitung der Zentren für Lehrkräftebildung den Dekanen rechtlich gleichstellen
Das hätte unter anderem zur Folge, dass diese für die Vollständigkeit des Lehrangebotes und die Einhaltung der Lehrverpflichtungen sowie für die Studien- und Prüfungsorganisation in den Lehramtsstudiengängen verantwortlich wären und die hierfür erforderlichen Weisungen erteilen könnten.

Wissenschaftsministerien der Länder

51. Zentren für Lehrkräftebildung/Schools of Education an allen Berufungsverfahren beteiligen, die für die Lehramtsstudiengänge relevant sind (einschließlich der fachwissenschaftlichen Professuren, die Lehrveranstaltungen für die Lehramtsstudiengänge anbieten) 
Die Berufungsordnungen der lehrkräftebildenden Universitäten wären dahingehend zu ergänzen, dass die Zentren für Lehrkräftebildung/Schools of Education ein beratendes Mitglied in jede relevante Berufungskommission entsenden und eine Stellungnahme zum Berufungsverfahren und zur Berufungsliste abgeben können (analog zu Mitwirkungsrechten der Gleichstellungsbeauftragten).

Universitätsleitungen,
Universitätssenate

52. Zentren für Lehrkräftebildung/Schools of Education ein Vetorecht in allen Berufungsverfahren in den Fachdidaktiken und lehramtsbezogenen Bildungswissenschaften (zum Beispiel Schulpädagogik) einräumen 
Die Berufungsordnungen der lehrkräftebildenden Universitäten wären entsprechend zu ergänzen.

Universitätsleitungen,
Universitätssenate

53. Zentren für Lehrkräftebildung/Schools of Education analog zu den Fachbereichen finanzieren
Die Budgetverantwortung für die finanziellen Mittel, die Universitäten für die Lehramtsstudierenden erhalten – oder zumindest einen substanziellen Anteil davon – würde demnach bei den Zentren/Schools liegen. Der Anteil der Mittel muss hoch genug sein, um Anforderungen der Lehramtsausbildung gegenüber fachwissenschaftlichen Interessen durchsetzen zu können. 

Universitätsleitungen

54. Institutionelle Qualitätsstandards für lehrkräftebildende Universitäten entwickeln 
Solche Qualitätsstandards könnten beispielsweise Anforderungen an die Befugnisse und Ressourcen, die den Zentren für Lehrkräftebildung/Schools of Education zur Verfügung stehen, oder Vorgaben für Kooperationen mit Studienseminaren und Schulen umfassen.

Kultusministerkonferenz (KMK), 
Bildungs- und Wissenschaftsministerien der Länder,
Hochschulleitungen lehrkräftebildender Hochschulen, 
ZfL/Schools of Education