Diese Handlungsempfehlungen an die Politik sind Ergebnisse eigener Analysen und zahlreicher Interviews mit Expertinnen und Experten aus Bildungseinrichtungen, Forschungsorganisationen, Initiativen, Unternehmen oder Verbänden im Rahmen unserer umfangreichen Programm- und Netzwerkarbeit.
Hochschulen leisten durch ihre Transfer- und Gründungsförderung einen wichtigen Beitrag zur Innovationskraft Deutschlands, sind dabei jedoch stark auf Drittmittel angewiesen. Im Jahr 2022 waren drei Viertel der Gründungsförderungsaktivitäten drittmittelfinanziert, während Hochschulen größtenteils weniger als ein Prozent ihrer Haushaltsmittel für das Gründungsbudget aufwenden. Die Wissenschaftsministerien der Länder sollten in den Hochschulgesetzen nicht nur Wissenstransfer verankern, sondern explizit die entsprechende Mittelzuweisung sowie in den Hochschulrahmenvereinbarungen die Finanzierung der Gründungsförderung und Transferstellen durch prozentuale Mindestanteile am Landeszuschuss absichern und diese in den Wirtschaftsplänen sowie Gemeinkostenpauschalen ausweisen.
Solange sich mit Transfer in erster Linie die Vorstellung von wirtschaftlicher Verwertbarkeit verbindet, wird sich kaum eine Wissenschaftlerin oder ein Wissenschaftler aus den Geistes- oder Gesellschaftswissenschaften als zuständig betrachten. Aktuell zeichnet sich in politischen und wissenschaftlichen Debatten ein Konsens hin zu einem erweiterten Transferverständnis ab, wie es seit mehreren Jahren auch vom Wissenschaftsrat zugrunde gelegt wird. Die Bundesregierung sollte gezielt Förderprogramme auflegen und eine Transferindikatorik etablieren, die ein breites Transferverständnis fördert und Begriffe wie "Soziale Wertschöpfung" und "Public Value" mit einbeziehen. Zudem sollten Skalierungs- und Kommerzialisierungsmodelle stärker in den Geistes- und Sozialwissenschaften verbreitet werden, etwa über Best-Practice-Beispiele und Beratungsangebote.
Der Bund setzt aktuell starke Signale für die Stärkung der Transferförderung (unter anderem durch die Gründung von SPRIND und DATI sowie den Leuchtturmwettbewerb "Startup Factories"). Gleichzeitig sorgt das abrupte Auslaufen von Förderprogrammen wie beispielsweise EXIST für Verunsicherung auf Ebene der Landespolitik. Die Länder entwickeln vermehrt eigene Förderprogramme, wie beispielsweise NRW mit der Förderung von ESC Hochschulen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sollten gemeinsam mit den Wirtschafts- und Wissenschaftsministerien der Länder auf eine Verbesserung von Kooperations- und Koordinierungsprozessen bei der Transferförderung hinarbeiten und dafür geeignete Austauschformate entwickeln, um Synergien besser zu nutzen und Potenziale zu heben.
Bund-Länder-Dialog: Wissens- und Technologietransfer weiterentwickeln
Der Dreiklang "Wissenschaft, Forschung und Transfer" ist zentral in der Zukunftsstrategie des Bundesregierung verankert; bisher ist jedoch Brandenburg das einzige Bundesland mit einer eigenen Transferstrategie. Die Bundesländer sollten gezielt Stärken und Schwächen hinsichtlich ihrer Forschungs- und Transferpotenziale analysieren und zur Herstellung von Synergien sowie zur Identifizierung von Doppelstrukturen und Förderlücken zwischen den verschiedenen Ebenen abgestimmte Transferstrategien entwickeln beziehungsweise Transfer konsequent in ihre Innovationsstrategien integrieren.
Bund-Länder-Dialog: Wissens- und Technologietransfer weiterentwickeln
Angesichts angespannter öffentlicher Kassen ist es wichtig, den privatwirtschaftlichen Beitrag zur Finanzierung von Innovationen weiterhin kontinuierlich zu steigern, damit unter anderem das 3,5-Prozent-Ziel für FuE-Ausgaben bis zum Jahr 2025 erreicht wird, aber auch die Gründungsförderung an Hochschulen unabhängiger von der öffentlichen Förderung und Drittmitteln wird. Innovative Fördermaßnahmen des Bundes (unter anderem "Startup Factories", "Clusters4Future") setzen starke Impulse, um private Mittel zu heben. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sollten diese Maßnahmen weiterentwickeln und auf einen langfristigen Zeitraum ausrichten, um eine optimale Wirkung zu gewährleisten sowie erfolgreiche Formate wie beispielsweise Runde Tische mit Family Offices etc. zu skalieren.
Bund-Länder-Dialog: Wissens- und Technologietransfer weiterentwickeln
Komplizierte und langwierige IP-Transferprozesse an deutschen Hochschulen behindern das schnelle Handeln von Gründungsteams, da der Fokus der Wissenschaftseinrichtungen auf Rechtssicherheit und Beteiligung an Verwertungserfolgen liegt. Landesregierungen sollten Hochschulen motivieren, rechtssichere, effizientere Formen des Transfers und Schutzes geistigen Eigentums (zum Beispiel virtuelle Unternehmensbeteiligungen von Hochschulen, aber nicht ausschließlich) zu etablieren, indem unter anderem Anreize für die Generierung von IP und den IP-Transfer geschaffen, Rechtsberatungsstellen eingerichtet beziehungsweise Budget für Rechtsberatung bereitgestellt sowie Möglichkeiten die erweiterten Spielräume der AGVO (Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung) zu nutzen, breit diskutiert werden.
Die zentrale Aufgabe einer innovationsorientierten Regierung ist es, Transferbarrieren gezielt abzubauen. Hierzu gehören einerseits Initiativen zur Entbürokratisierung und Digitalisierung aller Prozesse in der Grundlagen- und anwendungsorientierten Forschung sowie andererseits starke Synergien zwischen Wissenschafts- und Wirtschaftsförderung. Als innovationsorientierte Bundesregierung sollte der bestehende Ressortzuschnitt neu und ein Bundesministerium für Forschung, Innovation und Technologie angedacht werden. Dieses neue Ministerium könnte relevante Teile aus Forschungs- und Wirtschaftsministerium zusammenführen, beispielsweise forschungsfördernde Abteilungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) mit Innovationsunterabteilung sowie technologie- und forschungspolitische Referate des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), einschließlich der Zuständigkeiten für Raumfahrt, digitale Wirtschaft und Künstliche Intelligenz. Darüber hinaus würden Förderinstrumente wie das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP), die Industrieforschungsförderung sowie das erweiterte "Startup Factories"-Programm in diesem neuen Ministerium gebündelt werden.
Viele Forschungsergebnisse sind mit Auslaufen von Fördergeldern noch nicht verwertungsreif, und es bedarf häufig nur geringer Mittel, um den entscheidenden Schritt zur Verwertungsreife zu realisieren. Ein Dachfonds, der angelehnt an das VC-Geschäft Fonds-in-Fonds-Investitionen betreibt, könnte hier niederschwellig Abhilfe leisten.
Die Bundesregierung sollte in Ergänzung zum High-Tech Gründerfonds (HTGF) und Deep Tech & Climate Fonds (DTCF) im Rahmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und/oder der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) einen Fonds zur Finanzierung von Transferaktivitäten pilotieren, um aus Forschungsergebnissen mit Transferpotenzial mehr Innovationen werden zu lassen.
leitet das Handlungsfeld "Kollaborative Forschung & Innovation" und die Fokusthemen "Impact of Science stärken" und "Science Entrepreneurship und Transfer entwickeln".
T 030 322982-325
ist Teamleiterin im Fokusthema "Science Entrepreneurship und Transfer entwickeln".
T 030 322982-536