Curriculum 4.0.nrw

Gestaltung von Hochschulcurricula für die digitale Welt

Ausschreibung durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit dem Stifterverband und der Digitalen Hochschule NRW

 

Curriculum 4.0 (Logo)

Die Potenziale und die Auswirkungen der Digitalisierung erfassen heute alle Bereiche des menschlichen und gesellschaftlichen Handelns. Die Hochschulen stehen damit in der Verantwortung, eine Kompetenzentwicklung ihrer Studierenden zu ermöglichen, die nicht allein den souveränen Umgang mit digitalen Technologien umfasst, sondern ebenso die Fähigkeit, Potenziale und Auswirkungen der Digitalisierung in Gesellschaft und Arbeitswelt zu beurteilen, Digitalisierungsprozesse aktiv und reflexiv zu gestalten und insgesamt mit der rasanten Veränderungsdynamik Schritt halten zu können.

In der KMK-Strategie Bildung in der digitalen Welt vom 8. Dezember 2016 hatte die KMK bereits die Erwartung formuliert, dass bei "der Curriculumsentwicklung durch die Hochschule (…)  die Möglichkeiten, Chancen und Anforderungen der Digitalisierung zu berücksichtigen" seien. In den Empfehlungen zur Digitalisierung in der Hochschullehre der KMK vom 14 März 2019 heißt es nun: "Mit der Akkreditierung von Studiengängen wird sichergestellt, dass Medienkompetenz und fachspezifische digitale Kompetenz curricular in den Studiengängen angemessen verankert sind."

Bestehende Hochschulcurricula sind also danach zu hinterfragen, inwieweit sie adäquate Antworten für die beschriebenen Kompetenzanforderungen liefern und in einzelnen Modulen oder aber auch in den Studiengängen als Ganzes zu verändern sind. Konkrete Fragestellungen sind beispielsweise:

  • Welche Inhalte verändern sich aufgrund der Digitalisierung und erfordern neue oder veränderte Kompetenzziele? 
  • Werden umgekehrt klassische Kompetenzziele aufgrund der Digitalisierung wichtiger, weil das Verständnis für grundlegende Sachverhalte verloren zu gehen droht? 
  • Geht es um behutsame Anpassungen in Pflichtmodulen, um durchdachte ergänzende Wahlpflichtbereiche oder eher um (vollständige) Neukonzeptionen von Curricula? 
  • Muss der Fokus eher auf fachliche oder eher auf überfachliche Kompetenzbereiche gelegt werden? 
  • Gibt es Lehr-/Lern-/Prüfungsformate, die sich besonders gut für die Berücksichtigung der Digitalisierung eignen? 
  • Welcher Transfer ist aus der Curriculum-Entwicklung einer Fachkultur auf eine andere, von einer Hochschule auf eine andere möglich?
  • Wie lassen sich Curricula so gestalten, dass sie ohne grundlegende Änderung des Studiengangs an zukünftige Entwicklungen adaptiert werden können?

Ziele und Schwerpunkt der Förderung

Die Förderlinie zielt auf die curriculare Weiterentwicklung und/oder Umgestaltung von

  • ganzen Studiengängen – sowohl Bachelor- als auch Masterstudiengängen – oder 
  • einem oder mehreren, sich aufeinander beziehenden Pflichtmodulen, die von ihrem Umfang und ihrer Bedeutung für das Qualifikationsprofil der Absolventen prägend für den jeweiligen Studiengang sind,

unter Berücksichtigung der digitalen Transformation. Die Aufnahme neuer oder veränderter Studieninhalte soll ebenso möglich sein wie eine umfassende curriculare Weiterentwicklung und Umgestaltung der Studiengänge. Im Mittelpunkt steht die Kompetenzentwicklung der Studierenden für die digitale Welt.

Die Förderlinie ist auf einen Zeitraum von drei Jahren angelegt und mit insgesamt 7,5 Millionen Euro dotiert (2,5 Millionen Euro pro Jahr). Es ist beabsichtigt, die curriculare Weiterentwicklung von ganzen Studiengängen mit bis zu 4,5 Millionen Euro und die Entwicklung von einzelnen oder mehreren, sich aufeinander beziehenden Modulen mit bis zu drei Millionen Euro zu fördern.

 

Die geförderten Hochschulen

Alle staatlichen Kunsthochschulen sowie die Universitäten und Fachhochschulen in der Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen waren antragberechtigt. Verbundanträge waren ausdrücklich erwünscht, wenn damit standort- und/oder studiengangsübergreifende Konzepte entwickelt und in allen beteiligten Hochschulen umgesetzt werden. Die Förderdauer beträgt je nach Antrag zwischen einem und drei Jahren.

Für die curriculare Weiterentwicklung bzw. Umgestaltung eines ganzen Studiengangs konnten bis zu 300.000 Euro beantragt werden. Für die curriculare Entwicklung eines einzelnen Moduls oder mehrerer, sich aufeinander beziehender Module konnten 30.000 bis maximal 100.000 Euro beantragt werden. Bevorzugt gefördert werden Verbundprojekte zur Entwicklung von Modulen, die in mehreren Studiengängen (an derselben oder mehreren Hochschulen) eingesetzt werden.

Alle digitalen Lehr-/Lernmaterialien, Applikationen und Tools, die im Rahmen der geförderten Projekte entwickelt werden, müssen im zukünftigen landesweiten Online-Portal für Studium und Lehre in NRW (heureka.nrw) als Open Educational Ressources (mindestens unter der Lizenz CC BY-SA 4.0 DE) eingestellt werden.
 

Die Karte zeigt die Verortung der im Programm "Curriculum 4.0.nrw" geförderten Projekte.
In grau sind Projekte markiert, zu denen genauere Informationen noch folgen.

Über alle Anträge hat eine Jury aus NRW-externen Hochschullehrenden, Studierenden und Hochschuldidaktikern entschieden. Die Auswahlkriterien:

  • der Beitrag des Moduls/der Module/der zur curricularen Weiterentwicklung des Studiengangs für die Kompetenzen der Absolventen für die digitale Welt,
  • die Reichweite des Moduls/der Module/der curricularen Weiterentwicklung,
  • die curriculare Verankerung des Moduls/der Module,
  • die Einbettung der curricularen Weiterentwicklung des Studiengans in die Fachbereichs-/Fakultäts- und Hochschulstrategie,
  • die Realisierbarkeit innerhalb des Förderzeitraums,
  • die Übertragbarkeit auf andere Studiengänge und/oder Hochschulen

Kontakt

Andreas Land (Foto: Damian Gorczany)
Andreas Land (Foto: Damian Gorczany)
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Andreas Land

ist Programmmanager im Bereich "Programm und Förderung" beim Stifterverband.

T 0201 8401-256