Die geförderten Hochschulen
Alle staatlichen Kunsthochschulen sowie die Universitäten und Fachhochschulen in der Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen waren antragberechtigt. Verbundanträge waren ausdrücklich erwünscht, wenn damit standort- und/oder studiengangsübergreifende Konzepte entwickelt und in allen beteiligten Hochschulen umgesetzt werden. Die Förderdauer beträgt je nach Antrag zwischen einem und drei Jahren.
Für die curriculare Weiterentwicklung bzw. Umgestaltung eines ganzen Studiengangs konnten bis zu 300.000 Euro beantragt werden. Für die curriculare Entwicklung eines einzelnen Moduls oder mehrerer, sich aufeinander beziehender Module konnten 30.000 bis maximal 100.000 Euro beantragt werden. Bevorzugt gefördert werden Verbundprojekte zur Entwicklung von Modulen, die in mehreren Studiengängen (an derselben oder mehreren Hochschulen) eingesetzt werden.
Alle digitalen Lehr-/Lernmaterialien, Applikationen und Tools, die im Rahmen der geförderten Projekte entwickelt werden, müssen im zukünftigen landesweiten Online-Portal für Studium und Lehre in NRW (heureka.nrw) als Open Educational Ressources (mindestens unter der Lizenz CC BY-SA 4.0 DE) eingestellt werden.
Die Karte zeigt die Verortung der im Programm "Curriculum 4.0.nrw" geförderten Projekte.
In grau sind Projekte markiert, zu denen genauere Informationen noch folgen.