Der Arbeitskreis fördert qualifizierte junge Juristen auf dem Gebiet des Handels-, Gesellschafts-, Wirtschafts- und Arbeitsrechts.
Bereits im Jahre 1980 haben Mitgliedsunternehmen des Stifterverbandes den Arbeitskreis eingerichtet, der sich zu gleichen Teilen aus Hochschullehrern und Unternehmensjuristen zusammensetzt. Er ermöglicht den Erfahrungs- und Meinungsaustausch zwischen Wissenschaft und Praxis: Jährlich trifft sich der Arbeitskreis zum fachlichen Gespräch, um den Stipendiaten die Möglichkeit zu geben, ihre Arbeiten einem fachkundigen Publikum vorzustellen.
Zweimal jährlich tagt der Förderausschuss, der über Promotionsstipendien, Druckkostenzuschüsse für wissenschaftliche Veröffentlichungen sowie Sach- und Reisekostenzuschüsse entscheidet. Details zur Bewerbung und zu den Stichtagen können dem Merkblatt entnommen werden.